Behördenverbund von Zoll, Bundespolizei, Schifffahrtspolizei und Wasserschutzpolizeibehörden
Die Küstenwache ist nicht eine eigene Behörde oder Teil einer einzelnen Behörde. Die Küstenwache in Deutschland ist ein Behördenverbund von Zoll, Bundespolizei, Schifffahrtspolizei und den für den jeweiligen Küstenabschnitt zuständigen Wasserschutzpolizeibehörden der Länder. Am engsten arbeiten in dieser Struktur Zoll und Bundespolizei zusammen. Sie fahren mittlerweile wechselseitig gemeinsam Streife und unterstützen sich gegenseitig. Bundespolizisten gehen auf die Zollschiffe und Zollbeamte gehen auf die Schiffe der Bundespolizei.
Im Fokus ihrer Aufgaben auf See steht ein bunter Strauß an Zuständigkeiten. Zoll- und Grenzschutz in Form der grenzpolizeilichen und zollamtlichen Überwachung der grenzüberschreitenden Verkehre, Fahndungen, Umweltschutz, Schifffahrtsrecht und die Einhaltung des Fischereirechts in den seewärtigen Hoheits- und Wirtschaftsgebieten bilden den rechtlichen Rahmen für die Zollbeamten auf See während ihrer oft mehrtägigen Streife. Selbstverständlich werden auch immer wieder Rettungseinsätze in Seenotfällen professionell erledigt.