GdP im Bundestag zur Anhörung im Finanzausschuss
GdP im Bundestag zur Anhörung im Finanzausschuss Buckenhofer: „Gesetzesentwurf ist eher Problem als Lösung!“
Er machte dabei deutlich, dass sich das Vorhaben eher als Problem denn als Lösung darstelle. So erhöhe sich durch die Schaffung eines neuen Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) der Abstimmungsbedarf mit bisherigen polizeilichen Strukturen. Befürchtet würden zudem polizeiliche Erkenntnis- und Datenlöcher, führte Buckenhofer aus. Nicht auszuschließen seien kriminalpolitische Konkurrenzsituationen. „Die polizeilichen Aufgaben der neuen Behörde sind gegenüber den Polizeien in Bund und Ländern nicht trennscharf abgegrenzt“, bemängelte Buckenhofer. Dies treffe insbesondere die für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern. Das neue BBF werde im Übrigen die zahlreichen personellen, organisatorischen und prozessualen Defizite bei der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche im täglichen Zusammenspiel von Polizei und Zoll auf der einen, wie Staatsanwaltschaften und Gerichten auf der anderen Seite nicht beheben, zeigte er sich überzeugt.
Buckenhofer kritisierte darüber hinaus fehlende Überlegungen zu präventiven Vermögensermittlungen. Er vermisse den effektiven Ausbau der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu einem autonom agierenden Intelligence-Dienst mit Online-Zugriff auf polizeiliche, gegebenenfalls nachrichtendienstliche Daten, und eine Erweiterung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Immobilientransaktionsregisters auf besonders schwere Straftaten ohne Geldwäschebezug.
Die komplette Anhörung im Bundestag als Videoaufzeichnung finden Sie hier.