Das Bundesinnenministerium hat uns heute den Referentenentwurf für das Gesetz zur Übertragung des von uns erkämpften Tarifergebnisses auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes zur Beteiligung übersandt.
Weil etwa NRW auf Grundlage eines entsprechenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts die Familienzuschläge um einen regionalen Aufschlag ergänzt hat, haben viele Kolleginnen und Kollegen mit Kindern Ende vergangenen Jahres hohe Nachzahlungen erhalten. Da fragen sich viele zu Recht: Und wo bleibt die Bundespolizei? Wo bleibt der Zoll? Endlich wird es nun konkreter und die Ausgleichszahlungen rücken auch beim Bund in greifbare Nähe.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 wegweisende Entscheidungen zur Angemessenheit der Beamtenbesoldung getroffen hatte, unternimmt das Bundesinnenministerium nun einen zweiten Anlauf, eine verfassungskonforme Grundlage für die Beamtenbesoldung und -versorgung zu schaffen.
Innenministerin Nancy Faeser und die GdP-Spitzen Andreas Roßkopf und Sven Hüber tauschten sich am heutigen 12. September 2022 am Rande des 27. GdP-Bundeskongresses in Berlin erneut zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage aus. Gemeinsam wird man dieses große Ziel weiterverfolgen.
Am 21. Juli 2022 haben sich Innenministerin Nancy Faeser und Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll, zu einem gemeinsamen Arbeitsessen unter vier Augen getroffen und sich zur Weiterentwicklung der Bundespolizei ausgetauscht.
Heute fand die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Beamtinnen und Beamten, des DGB und der GdP, durch das Bundesinnenministerium (BMI) zur Besoldungs- und Versorgungserhöhung 2021/2022 statt. Das BMI hatte dem DGB und der GdP einen neuen Gesetzentwurf (BBVAnpG 2021/2022) vorgelegt und mit ihnen heute das Gespräch dazu geführt.
Aktuell sind wir durch Stellungnahme am laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022) beteiligt.
Die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Besoldungsstukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) angepassten Erschwerniszulagen waren für die GdP nur ein erster Schritt. Denn: Die Anpassung war aus unserer Sicht nicht ausreichend.
Die CSU-Bundestagsfraktion möchte sich dafür einsetzen, dass Bundespolizistinnen und -polizisten für besondere Einsätze künftig mehr Geld erhalten. Außerdem plädieren die Abgeordneten für die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage. Damit nehmen sie eine langjährige Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf.
Andreas Roßkopf, Vorstandsmitglied des GdP-Bezirks Bundespolizei, hat in einem sehr konstruktiven Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer mehrere Punkte für die Beschäftigten in der Bundespolizei voran bringen können.
Gerade in schwierigen Zeiten wie diesen ist es auch wichtig, dass wir uns auf die Zeit danach ausrichten und versuchen – sorgfältig abgewogen – so viel Normalität wie möglich in unseren Alltag aufzunehmen.
Im gestern Abend verabschiedeten Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz fanden sich zwei zentrale gewerkschaftliche Forderungen nicht wieder. „Das Wohl der Beschäftigen des Bundes sollte sich im gestalterischen Willen des Gesetzgebers ausdrücken. Leider geschah dies gestern weder zur Frage der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage noch zu der Frage nach der Kappungsgrenze nach §55 BeamtVG“, so Jörg Radek, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei.
Am späten Abend des heutigen Tages soll das Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BeStMG) im Parlament verabschiedet werden. Die Gesetzesvorlage verfolgt das Ziel, dem Besoldungs-, Umzugskosten- und Versorgungsrecht des Bundes und den geänderten Anforderungen an den öffentlichen Dienst gerecht zu werden.
Im Folgenden einige Impressionen unserer aktuellen Kampagne zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. WIR bleiben dran. Immer! Euer GdP-Bezirk Bundespolizei
Das Bundesinnenministerium und der von der GdP geführte Hauptpersonalrat der Bundespolizei haben das Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung zu Gunsten der Beschäftigten neu geregelt.
Vor Inkrafttreten des BesStMG muss die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage noch im Gesetzentwurf verankert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die GdP-Vertreter bei den Abgeordneten vor Ort und bitten um Unterstützung. Der Bundesinnenminister hat seine Unterstützung bereits zugesagt.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten „Jahresbericht der Bundespolizei“ ein positives Signal für eine Entwicklung, die in die richtige Richtung geht. „Mit seiner Zusicherung für einen weiteren Personalaufwuchs greift Innenminister Seehofer Vorschläge der Gewerkschaft der Polizei zur Stärkung der Bundespolizei auf“, sagte Jörg Radek, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender.