Mein Kollege hat kein Ablaufdatum!
Die Beschäftigungsquote ist auf einem Rekordhoch und dennoch ist nicht alles bestens auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Zumindest nicht für die befristet Beschäftigten – inzwischen über 3,2 Millionen Menschen in Deutschland. Der öffentliche Sektor spielt dabei eine besonders unrühmliche Rolle. Der Anteil befristeter Neu-Verträge liegt hier bei rund 60 Prozent. Gründe können sein, dass die Beschäftigten jemanden vertreten oder weil die Stelle nur für eine gewisse Zeit finanziert wird. In der Hälfte der Fälle ist das automatische Ablaufdatum des Arbeitsverhältnisses aber unbegründet: Die Befristung ist sachgrundlos.
Für die ArbeitnehmerInnen bedeuten befristete Verträge berufliche und private Unsicherheit: Sie hangeln sich von Befristung zu Befristung und können weder ihre private noch berufliche Zukunft planen. Die Lebensqualität leidet: Befristet Beschäftigte sind weniger zufrieden, weniger motiviert und haben mehr gesundheitliche Probleme.
Die Bundespolizei verfügt mit Stand 01.10.2017 auf dem Papier über insgesamt 6.025 Tarifbeschäftigte. Dazu zählen Voll- und Teilzeitbeschäftigte ebenso wie beurlaubte Kräfte. Davon befinden sich 312 noch in Ausbildung, weitere 830 sind Bundespolizeiliche Unterstützungskräfte und 501 Fluggastkontrollkräfte, deren Stellen mit dem Vermerk "künftig wegfallend" versehen sind und somit nach deren Ausscheiden aus der Bundespolizei keine Nachbesetzung mehr erfolgt. Diese Kräfte nicht mitgerechnet verfügt die Bundespolizei also nur über 5.129 Menschen bei der Bundespolizei in Verwaltungs- und Kammerberufen. Derzeit haben 608 Tarifbeschäftigte einen befristeten Arbeitsvertrag – also mehr als jede/r zehnte Tarifbeschäftigte! In 307 Fällen ist diese Befristung sachgrundlos. (Stand: 2017)
Das will die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, erreichen: Unsere Kolleginnen und Kollegen haben kein Ablaufdatum! Gute Arbeit ist unbefristet: Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund gehören abgeschafft! Und auch insgesamt solle die Möglichkeit, Arbeitsverträge zu befristen, eingeschränkt werden. Denn: Jahrelange Kettenbefristungen oder Befristungen aus vorgeschobenen Gründen höhlen arbeitsrechtliche Standards wie den Kündigungsschutz aus.
Für die ArbeitnehmerInnen bedeuten befristete Verträge berufliche und private Unsicherheit: Sie hangeln sich von Befristung zu Befristung und können weder ihre private noch berufliche Zukunft planen. Die Lebensqualität leidet: Befristet Beschäftigte sind weniger zufrieden, weniger motiviert und haben mehr gesundheitliche Probleme.
Die Bundespolizei verfügt mit Stand 01.10.2017 auf dem Papier über insgesamt 6.025 Tarifbeschäftigte. Dazu zählen Voll- und Teilzeitbeschäftigte ebenso wie beurlaubte Kräfte. Davon befinden sich 312 noch in Ausbildung, weitere 830 sind Bundespolizeiliche Unterstützungskräfte und 501 Fluggastkontrollkräfte, deren Stellen mit dem Vermerk "künftig wegfallend" versehen sind und somit nach deren Ausscheiden aus der Bundespolizei keine Nachbesetzung mehr erfolgt. Diese Kräfte nicht mitgerechnet verfügt die Bundespolizei also nur über 5.129 Menschen bei der Bundespolizei in Verwaltungs- und Kammerberufen. Derzeit haben 608 Tarifbeschäftigte einen befristeten Arbeitsvertrag – also mehr als jede/r zehnte Tarifbeschäftigte! In 307 Fällen ist diese Befristung sachgrundlos. (Stand: 2017)
Das will die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, erreichen: Unsere Kolleginnen und Kollegen haben kein Ablaufdatum! Gute Arbeit ist unbefristet: Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund gehören abgeschafft! Und auch insgesamt solle die Möglichkeit, Arbeitsverträge zu befristen, eingeschränkt werden. Denn: Jahrelange Kettenbefristungen oder Befristungen aus vorgeschobenen Gründen höhlen arbeitsrechtliche Standards wie den Kündigungsschutz aus.